Geblitzt in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km km 45.838- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann kann dies nicht nur teuer werden, denn ab 21 km/h zu schnell droht ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Aber es lohnt sich dagegen vorzugehen. Denn die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier überdurchschnittlich hoch. Der Hauptgrund dafür ist die Unzuverlässigkeit des aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt.  Bei der Messung  werden mit einer Frequenz von 100 Hz durch einen rotierenden LIDAR - Messkopf 158 für das menschliche Auge unsichtbare Lichtimpulse in einem gebündelten Stahl ausgesendet. Während der Messung tastet jeder einzelne Strahl in einer Entfernung von 10 bis 75 Metern den Fahrbahnbereich ab. Bei der Erfassung der zu messenden Fahrzeuge werden die ausgesandten Lichtimpulse durch Teile der Karosserie reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Die Vielzahl der reflektierten Impulse und den dazugehörigen Abtastwinkeln ermöglicht der Auswerteinheit eine dreidimensionale Darstellung der erfassten Fahrzeuge. Aus den vom LIDAR - Messkopf ermittelten Rohdaten berechnet die Auswerteinheit die mittlere Geschwindigkeit. Die Distanz von 10 bis 75 Metern und der Winkel von 45° ermöglichen auch eine Fahrzeugerfassung über mehrere Fahrspuren. 

 Aber gerade die lange Messdistanz führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dabei erfolgte Datenverfälschung ist die Ursache, dass allein schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Außerdem wird auch sehr häufig der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befindet sich nicht nur ein Fahrzeug im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Unverwertbarkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

                                   

                                       

Foto(s): andreas junge

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