Geblitzt in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,15, FR Saarbrücken- Bußgeld vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu verhindern.

Die Hauptargumente einer erfolgreichen Verteidigung sind hier die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Seit seiner ersten Anwendung ist er Gegenstand unzähliger Testreihen, welche unter anderem folgende Mängel nachgewiesen haben.

Bei einem hohen Verkehrsaufkommen treten Zuordungsprobleme auf. Die angegebene Geschwindigkeit wird dann nicht nachvollziehbar einem Fahrzeug zugeordnet.

Eine fehlerhafte Datenverarbeitung führt bei jeder zweiten Messung zu ungenauen Geschwindigkeitsberechnungen.

Die ungenaue Einstellung des Scanwinkels hat automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben zur Folge.

Fehlt es an einer dokumentierten Ausbildung des Messpersonals an dem Gerät, kann nicht von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden

Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema