Geblitzt in Potsdam, L 40, Abschn. 205, Höhe km 1,3, Abf. Stern Center, in FR Teltow- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Das hier aufgestellte Messgerät vom Typ Poliscan Speed liefert hierfür die besten Argumente.

Eine fehlerhafte Datenanalyse ist die Ursache, dass bei mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Messergebnisse angezeigt werden.

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Grund ist die zeitliche Differenz zwischen der Geschwindigkeitsberechnung und dem Auslösen der Kamera.

Der Messwinkel muss genau auf die Fahrbahnneigung justiert werden. Schon die kleinste Ungenauigkeit führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befindet sich in der Akte kein Nachweis, dass die auswertenden Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Häufig ist wegen der Nichteinhaltung der Wartungsintervalle die Geräteeichung abgelaufen. In solchen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder eine Messtoleranz von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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