Geblitzt in Potsdam, L 40, Nuthestraße, Abschn. 205, Höhe km 4,1, in FR Potsdam-Zentrum- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, auf den drohenden Bußgeldbescheid mit der Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers zu reagieren. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist zwar in Brandenburg noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber zahllose Testreihen und vor allem Gerichtsverfahren haben dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Die Fahrbahn wird auf einer Länge von 75 Metern mittels ausgesandter Laserimpulse erfasst. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu. Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit Verfälschung der Messung in etwa der Hälfte aller Vorgänge. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein. Zwischen der Geschwindigkeitsfeststellung und dem Auslösen der Kamera liegt eine zeitliche Verzögerung. Dies führt dazu, dass bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen oft kein sicherer Nachweis möglich ist, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Sensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Auch sehr häufig erfolgt dies aber beim Aufbau nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Gleichfalls ist häufig die Geräteeichung mangels Einhaltung der Wartungsintervalle erloschen. Dann gewährt das hier zuständige Amtsgericht Potsdam einen Toleranzabzug von mindestens 20 % oder annulliert sogar die gesamte Messreihe. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Schon diese sehr kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt schon auf, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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