Geblitzt in Raunheim, A 3, km 163, Frankfurt Flughafen, FR Wiesbaden, Baustelle, Mönchhofdreieck- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen bald ein Bußgeldbescheid und dieser kann unangenehme Folgen haben.  Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog droht ab 21 km/ zuviel schon ein Punkt und ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot dazu. Von den hohen Bußgeldern ganz zu schweigen. Die Strafen steigen jeweils bei den nächsten 5 km/h und können für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

An dieser Messstelle sind die  Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer bestimmt die Geschwindigkeit mittels ausgesandter Laserstrahlen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Durch die hiermit gewonnen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des eingegebenen Höchstwertes die Kamera ausgelöst.

Fehlerhafte Rückstreusignale führen aber nachweisbar in etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Ebenfalls werden bei über der Hälfte aller Messungen die Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs von 50 m bis 20 m vor dem Gerät gewonnen. Dann liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Gerätezulassung vor.

Bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten ist nicht immer eindeutig bestimmbar, ob das abgebildete Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Werden diese Zuordnungsschwierigkeiten festgestellt, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Beim Aufbau muss unbedingt der richtige Scanwinkel eingestellt werden. Dieser dient der Anpassung an die konkrete Fahrbahnneigung. Sogenannte "Schrägmessungen" führen nämlich automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. 

Um solche Aufbau- und Bedienungsfehler zu vermeiden, müssen alle Messbeamten vor dem Einsatz mit diesem Gerät an einer Schulung teilnehmen. Fehlt ein entsprechendes Fortbildungszertifikat in der Akte, kann die Messung nicht verwertet werden.

Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten und die Eichung des Gerätes ist deswegen abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch mehr Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen  wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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