Geblitzt in Richtung Meyenburg, auf der B 103, km 2,020, Autobahnauffahrt A 24- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vorgeworfen? Zwar können Ihnen dann möglicherweise mehrere Monate Fahrverbot und ein hohes Bußgeld drohen, jedoch kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger diese Folgen ersparen.

Denn gemessen wird mit einem Messgerät des Typs Traffiphot digital. Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe dreier Piezokontakte bestimmt, die im Abstand von einem Meter und parallel in die Fahrbahn eingelassen sind. Die durch das Überfahren verursachten Druckunterschiede ermöglichen ein Bestimmen der gefahrenen Geschwindigkeit. 

Daher ist der Zustand des Messstellenbereichs von besonderer Wichtigkeit. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und ungeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Aber die ständige Beanspruchung, Bremsvorgänge von Schwertransportern und allgemeine Witterungseinflüsse führen dazu, dass dieser Idealzustand schon kurz nach der Eichung nicht mehr gegeben ist. Es treten auch leichte Kabelverschiebungen oder Beschädigungen auf. All dies beeinflusst natürlich die Messung zu Lasten des Betroffenen. 

Außerdem ist häufig die Einweisung des Messpersonals nicht ausreichend dokumentiert. Auch dies führt zu einer Unverwertbarkeit der Messung. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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