Geblitzt: In Salztal, Brennstedt, B 80, Anschlussstelle BAB 143, Halle-Neustadt, Ri. Eisleben- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier von dem mobilen Blitzer erfasst worden und die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg wirft Ihnen vor, die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben. Wenn Sie nicht angemessen reagieren, folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der Bußgeldbescheid. Dies muss aber nicht sein, denn ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist statistisch angreifbar. Hier sind es aber fast immer die Schwachstellen des verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen im Infrarotbereich in Strahlenform aus. Wird ein heranfahrendes Fahrzeug von diesen erfasst, werden die Strahlen reflektiert und vom Messgerät wieder empfangen. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingestellte Messstrecke ermittelt werden. Mit diesen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der erlaubte Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Diese einfach zu erklärende Messmethode hat aber ihre Tücken.

Durch die Auffächerung weitet sich der Erfassungsbereich der Strahlen mit zunehmender Entfernung immer weiter aus. Dadurch können die Lichtimpulse von mehreren Karosserieteilen reflektiert werden.  Der Blitzer speichert diese aber als von einzigem Teil zurückgesandt. Dadurch wird aber die Bestimmung der Fahrzeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit verfälscht. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die gefahrenen Werte nicht mit den angezeigten überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein

Gleichfalls treten bei Überholmanövern, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsprobleme auf.

Sehr oft sind auch Aufbau- oder Auswertefehler zu finden. Um diese zu verhindern, wird vom Hersteller eine Schulung des Messpersonals an seinem Gerät gefordert. Ist diese Schulung nicht in der Akte dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können bei einer Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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