Geblitzt in Wangen, BAB 96, km 19,900, Lindau – München- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h vor? Die dann drohenden Strafen kann ein erfahrener Verteidiger für Sie abwehren. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch liefern dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer wird parallel und im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgebaut. Er sendet Lasersignale aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern abtasten. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Ort-Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung, die auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verursachen. Die dadurch bedingte fehlerhafte Messung ist die Ursache, dass auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Bei dichtem Verkehr, Überholmanövern oder Kolonnenfahrten werden oft mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Messung gemessen wurde. Häufig ist auch der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor. Schon beim Aufbau müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, liegt ebenfalls keine verwertbare Messung vor. 

Diese kleine Aufzählung ist nicht abschliessend, zeigt aber die hier vorhandenen Möglichkeiten der Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden vor Gericht Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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