Geblitzt in Wolfsburg, K 114, FR Osten- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Wolfsburg innerhalb der nächsten sechs Wochen ein Bußgeldbescheid.

Neben einem hohen Bußgeld drohen bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 31 km/h ist ein Monat Fahrverbot sicher.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Messgerätetyp sendet auf einer Messlänge von 70 Metern Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Die hierdurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die eingegebene Messstrecke benötigten Fahrzeit. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Beim Überschreiten des Grenzwertes wird die Kamera ausgelöst.

Ab einer Messweite kommt es aber zu einer Strahlenaufweitung. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht bei der Reflektion eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und damit zu unzutreffenden Messergebnissen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Beim Aufbau des Gerätes wird nicht immer auf die genaue Ausrichtung des Scanwinkels geachtet. Dieser justiert den Blitzer auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist dieser Aufbaufehler bei Ihrer Messung nachweisbar, wird das Verfahren eingestellt.

Berüchtigt sind die Zuordnungsprobleme dieses Blitzers. Bei einem hohen Verkehrsaufkommen ist es nicht sicher, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Das Gerät generiert aus dem Originaldatensatz Ihrer konkreten Messung ein Messfoto im Format .jpg. Bei dessen Umwandlung in das Format .jpg wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, welche Positions- und Zeitangaben des geblitzten Fahrzeugs enthält.Setzt diese rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht sie mit dem angegebenen  Geschwindigkeitswert, ist nicht selten eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen festzustellen.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, wird die gesamte Messung verworfen.

Zum Zeitpunkt der Messung muss das Gerät gültig geeicht sein. Nicht selten ist diese aber abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese kleine Auswahl der möglichen Fehler verdeutlicht, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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