Geblitzt: Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, AS Einsiedlerhof Höhe km 623,3, FR Mannheim- Bußgeld vermeiden!

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An dieser Messstelle wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vorgeworfen, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV. 

Zunächst bekommen Sie einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer. Dann folgt innerhalb von vier bis sechs der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn das hier verwendete Lasermessgerät PoliscanSpeed ist für seine Schwächen bekannt

Es ermittelt die Geschwindigkeit mittels im Infrarotbereich ausgesandter Laserstrahlbündel. Diese erfassen das heranfahrende Fahrzeug und werden zum Blitzer zurückgesandt. Dadurch kann eine Objektstruktur erstellt und die Fahrzeit für die zuvor festgesetzte Messstrecke ermittelt werden. Mit diesen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der festgesetzte Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Was einfach und simpel klingt, hat aber seine Tücken. Es kommt häufig vor, dass Reflexionen von verschiedenen Fahrzeugteilen vom Messgerät als von einem einzigen Teil zurückgesandt registriert werden. Dann ist die Zeit- und somit auch  Geschwindigkeitsmessung zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Die Ergebnisse vieler unabhängiger Tetsreihen zeigen, dass bei ca. 50 % aller Messungen die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht mit der vom Messgerät angezeigten übereinstimmt.

Auch zahlreiche Aufbau- (ungenaue Einstellung des Scanwinkels) oder Auswertefehler können die Messung verfälschen. Daher ist in der Bedienungsanleitung unmissverständlich eine vorherige Schulung der Messbeamten gefordert. Fehlt deren Nachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für Ihren Bußgeldbescheid sein.

Bei bestimmten Verkehrssituationen (Kolonnenfahrten, Fahrzeuge nebeneinander) hat das Gerät Zuordungsschwierigkeiten. Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, was nicht selten der Fall ist, muss der Betroffene  freigesprochen werden. Diese und noch andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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