Geblitzt: L 238, Abs. 020, km 4,3 AS Werbellin, FR Eberswalde- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Barnim hat einen Anhörungsbogen übersandt und wirft Ihnen vor hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben,  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat? Dann kann Ihnen ein erfahrener und spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Leivtec XV3, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dessen Funktionsweise ist wie folgt. Bei diesem Messverfahren wird die Veränderung des Abstandes vom Gerät zum Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 grad "entzerrt" ausgesendet. Dadurch wird eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40 bis 50 m gleichmäßig bestrahlt. Dort findet die eigentliche Messung statt, deren Dauer bis zu einer Sekunde beträgt. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesendet, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Messgerät registriert. Die gemessene Laufzeit dieser Impulse- halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit- ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus dem Ergebnis von 30 bis 300 einzelnen Teilmessungen ergibt sich die Veränderung der Entfernung zum gemessenen Fahrzeug, daraus leitet sich die Geschwindigkeit ab.

Bei dieser Messmethode können aber folgende Fehler auftreten. Das Gerät darf bei Temperaturen zwischen 0 Grad und +40 Grad eingesetzt werden. Die Messebeamten beachten diese Vorgaben im Winter und im Sommer nicht immer. 

Das Bedienpersonal muss laut der Gebrauchsanleitung des Herstellers umfassend in die Funktion und Bedienung des Gerätes eingewiesen worden sein. Sehr oft fehlt der entsprechende Schulungsnachweis in der Akte. Dann kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. 

Vor dem eigentlichen Einsatz, der durch den Geräteaufbau am Messort stattfindet, fordert die Bedienungskontrolle eine Sichtkontrolle, die hilft, Geräte und Kabel auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Auch dieses ist oft nicht dokumentiert und lässt an der Genauigkeit der Messung zweifeln. 

Bei der Einstellung des Camcorders ist darauf zu achten, dass nicht die Formate 16:9 Full oder CINEMA benutzt werden. Die Messung ist dann nämlich unzulässig. Sind der Polfilter und die Blende nicht richtig eingestellt, führen die möglichen Zuordnungsfehler zu einer Unverwertbarkeit des Messung.

Die dauernde Videoaufzeichnung führt zu einem Beweiserhebungsverbot (AG Baden- Baden- 17 OWi 306 Js 15109/10). Hier kann der  Verteidiger erfolgreich die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geltend machen.

Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und noch andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem zuständigen Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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