Geblitzt: L 40, Abschnitt 195, km 1,2, Höhe Abfahrt/Übergang BAB 115, in FR Großbeeren- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h? Bevor Sie drohende Strafe akzeptieren, lohnt sich die Überprüfung der Messung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist zwar ein Standardmessgerät der Brandenburger Polizei, doch seine Unzuverlässigkeit wurde mittlerweile in zahlreichen Gerichtsverfahren, insbesondere auch vor dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam, nachgewiesen.

Die Messmethode ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit. 

Jedoch verursacht die Überlänge der Messstrecke eine Impulsauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese nicht steuerbare Beeinflussung tritt so häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Für eine exakte Messung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschehen beim Aufbau kleine Abweichungen, die aber immer überhöhte Geschwindigkeitswerte zur Folge haben. Ist die Geräteeichung abgelaufen, kann die Messung ebenfalls erfolgreich angefochten werden. Dies gilt auch, wenn das Messprotokoll nicht vollständig ist oder ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dient als Grundlage für Beweisanträge, die dem hier zuständigen Amstgericht Potsdam die bei der Messung gemachten Fehler nachweisen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.



Foto(s): andreas junge

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