Geblitzt: L 96, Rathenow OT Steckelsdorf, Hauptstr. 58, A 100, km 1,60, in Rtg. Schollene- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Havelland macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zum Vorwurf? Dann kann Ihnen die Überprüfung des Vorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger vermutlich das drohende Bußgeld, eventuelle Punkte oder ein Fahrverbot ersparen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist aber meist der Grund, warum ein Großteil der Bußgeldverfahren nach einem Einspruch eingestellt wird.

Die Funktionsweise dieses Gerätetypus ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Diese Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und dann wird mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit berechnet.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich verfälscht dies die Messdaten und damit auch die angezeigte Geschwindigkeit. Dieser Funktionsfehler tritt so häufig auf, dass etwa jede zweite Messung aus diesem Grund falsch ist. Außerdem können auch Lichtreflektionen auf dem eigenen oder einem Nachbarfahrzeug zu falschen Messergebnissen führen. Oft ist das Gerät nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Objekterfassung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde. Für eine verwertbare Messung ist ein Schulungsnachweis der auswertenden Beamten nötig. Fehlt dieser in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Schon diese kleine Fehlerauswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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