Geblitzt: L 373, NAB 010, km 13,2, Fahrtrichtung Frankfurt/O.- Hilfe vom Fachanwalt

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Wenn Sie an dieser Messstelle geblitzt wurden, sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sehr gut. Ein erfahrener Verteidiger wird sich hier die Schwächen des Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed zu Nutze machen.

Umfangreiche Testreihen haben ergeben, dass bei mindestens 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt.  Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei Ihrer Messung der Fehlerwert weit über der Toleranzgrenze liegt. Oft fehlt es an der erforderlichen Eichung bzw. diese ist abgelaufen. Brandenburger Amtsgerichte haben aus diesem Grund schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen. Die Auswertung der Messdaten erfordert eine spezielle Schulung durch den Hersteller und diese haben nicht alle Messbeamten durchlaufen. Fehlt der entsprechende Nachweis ist die erforderliche Genauigkeit der Messung nicht gewährleistet. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem  Amtsgericht  nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Er betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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