Geblitzt: Niedermohr, Gemarkung Niedermohr, BAB 62, Höhe km 206,00, FR Trier- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle für das Bundesland Rheinland- Pfalz in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann droht ab 21 km/h zu schnell ein Punkt und schon ab 26 km/h zuviel ist bei Vorbelastungen ein Monat Fahrverbot möglich. Dieses kann aber meist vermieden werden, wenn der Vorgang durch einen hierauf spezialisierten Verteidiger überprüft wird. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Spees ist derart unzuverlässig, dass wegen seiner Fehler überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Von dem Gerät ununterbrochen ausgesandte  Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Fahren Autos in diesen Messbereich,  reflektieren sie diese Signale und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch erlangten Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit und dann kann mit  einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt schon die überlange Messstrecke zu einer Signalauffächerung und damit  natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch werden natürlich auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig, dass schon wegen dieses Funktionsfehlers ca. die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist.  Außerdem muss der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft ist die Ausrichtung beim Aufbau zu ungenau, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Bei Kolonnenfahrten oder Überholvorgängen befindet sich meist mehr als ein Fahrzeug im Messbereich. Dann treten aber Schwierigkeiten bei der Fahrzeugerfassung auf und der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig sind die Messunterlagen nicht vollständig, so dass zum Beispiel ein Schulungsnachweis für die Messbeamten fehlt. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe verworfen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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