Geblitzt: Niedernhausen, A 3, km 140,050 (Höhe Parkplatz Theißtal) FR Frankfurt am Main- Hilfe vom Fachanwalt!

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Das Regierungspräsidium Kassel hat Ihnen in einem Anhörungsbogen das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vorgeworfen? Bevor Sie dieses akzeptieren, lohnt es sich den Vorgang durch eine erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn mit dem Beweismittel " Lasergerät" ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed gemeint. Dieses steht wegen seiner Unzuverlässigkeit schon lange in der Kritik und ist Hauptursache, dass hier nach eingelegtem Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Das Arbeitsprinzip dieses Blitzers ist einfach erklärt. Ein Laserstrahlenbündel erfasst die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese Impulse werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten ist, wird das vom Sensor erfasste Fahrzeug fotografiert.

Aber durch die überlange Messstrecke entsteht eine Signalkegel, der eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit eine fehlerhafte Datenaufnahme verursacht. Dieser Serienfehler tritt so häufig auf, dass allein wegen ihm fast jede zweite Messung falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, dass wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine korrekte Datenerfassung ist es notwendig, dass der Messsensor genau im rechten Winkel zur Straße justiert wird. Oft ist aber der Aufbau nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung erloschen, fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt, kann ein Verwertungsverbot eingestellt werden. Die Folge ist dann immer eine Verfahrenseinstellung.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Auf dessen Grundlage werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. 

Foto(s): andreas junge

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