Geblitzt: Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main- Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wirft die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel vor, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten und damit gegen die § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat verstoßen? Bei dieser Messstelle kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Statistisch gesehen ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar.  Im Rahmen einer großen alle Bundesländer betreffenden  Studie war das Ergebnis, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen zu verschiedenen Messgeräten 5 Prozent der Messungen technisch ungenügend waren , bei 62 Prozent war die Beweisführung nicht exakt genug und 18 % waren formell rechtswidrig. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich also fast immer, sein Erfolg kann aber unterschiedliche Ursachen haben. Ein spezialisierter Verteidiger wird in jedem konkreten Einzelfall die Schwachstelle in der Argumentation der Bußgeldstelle finden. Hier sind es meist die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dieses Gerät gehört zu dem umstrittensten Blitzern Deutschlands. Zwar hat der Hersteller, nach entsprechenden vernichtenden gerichtlichen Entscheidungen, die Software ausgetauscht, jedoch sind die spezifischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsberechnung geblieben. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche von dem Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden, mit deren Hilfe die Zeit gemessen wird, welche ein Fahrzeug für die zuvor eingestellte Strecke benötigt. Hieraus wird nach einfachen physikalischen Gesetzen die Geschwindigkeit berechnet. 

Doch diese Messmethode führt zu zahlreichen Ungenauigkeiten. Es ist möglich, dass die reflektierten Laserstrahlen von unterschiedlichen Karosserieteilen stammen. Aber die Rückstreusignale werden von dem Blitzer so bewertet, als stammen Sie von einem Karrosserieteil. Dieser Unterschied macht es möglich, dass in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegt wurde als vom Gerät vermeintlich ermittelt. Die Folge ist eine falsche Geschwindigkeitsberechnung. Tests haben ergeben, dass bei ca. 50 % der Messungen die vom Blitzer angegebene Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen übereinstimmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung gegeben ist.

Der Hersteller Vitronic fordert unter Punkt 3 in seiner Bedienungsanleitung, dass sein Gerät nur durch Personal bedient werden soll, welches von ihm geschult wurde. Auf das Schulungsangebot wird hingewiesen und es gehört zum Servicepaket des Gerätes. Unter Punkt 2 wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei der Messung Beeinträchtigungen auftreten können, wenn das Personal nicht von ihm geschult wurde. Fehlt daher ein entsprechender Schulungsnachweis in der Akte, kann die Messung nicht Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Bei einigen Aufbau- und Auswertefragen ist diese Sachkenntnis auch besonders nötig. Wichtig für eine exakte Wegbestimmung ist die genaue Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand bestimmt wird.  Geschieht hier ein Aufbaufehler ist die gesamte Messreihe ungenau.

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Der Blitzer misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto nicht abgebildet. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokumentation geschieht also mit einer zeitlichen Verzögerung. Bei deren Berechnung  geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. Weil also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokumentation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswerterahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. 

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung vorgeschrieben. Es wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil diese abgelaufen war. Experten für Verkehrsmesstechnik können diese und noch weitere Fehler bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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