Geblitzt: Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier vom Blitzer erfasst worden und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Landkreises Wesermarsch erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Die Ursachen können vielfältig sein. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffipax TPH-S, welche die besten Argumente liefern.

Es handelt sich um den klassischen Starenkasten. In diesen wird zur Durchführung der Messung ein Einschub mit der Kamera eingesetzt- ein An- und Abklemmen von Kabeln ist hierbei nicht erforderlich. Es werden Piozokontakte (Messkabel) parallel in die Fahrbahn eingelassen. Darüber sind die Frässpuren mit einer Vergussmasse versiegelt.  Die Piezokontakte messen den Druck überfahrender Fahrzeuge und die Zeit, die bis zum nächsten Kontakt benötig wird. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Die Kabel sind naturgemäß den extremen Belastungen durch das Überfahren jeglicher Fahrzeuge ausgesetzt. Sie können sich so etwa bei Bremsungen im Messbereich bewegen und damit dauerhaft falsche Ergebnisse liefern. Der zu fordernde homogene, ebene Zustand der Fahrbahnneigung ist auch durch die Witterungsverhältnisse und die dauerhafte Abnutzung der Fahrbahn nicht dauerhaft gegeben. Alle Bestandteile müssen eine gültige Eichung aufweisen. Gerade dieses wird nicht immer fristgerecht kontrolliert. Es sind deswegen schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden, eben weil eine gültige Eichung fehlte.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusiver der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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