Geblitzt: Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und die Bußgeldstelle des Landkreise Verden, wirft Ihnen vor, Sie hätten hier den Sicherheitsabstand unterschritten oder die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Dann lohnt sich die Beauftragung eine erfahrenen Verteidigers, auch schon oder gerade bei Erhalt des Anhörungsbogens. Dies kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es besonders  die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom TYP VKS, die Ihrem Einspruch den Erfolg garantieren.

Dieser Blitzer kontrolliert das Verkehrsgeschehen auf einer Messtrecke von max. 250 m mittels einer Selektionskamera. Diese erkennt Verstöße gegen die eingegebenen Grenzwerte durch eine automatisch erfolgende Weg- Zeit- Berechnung hinsichtlich der von ihr erfassten Fahrzeuge. Bei erkannten Unregelmäßigkeiten wird der Vorgang gespeichert.

Diese Messmethode ist aber fehleranfällig.

Das wichtigste Beweiserfassungsmittel, die Kamera, muss mindestens in einer Höhe von 3 m angebracht und exakt auf die Fahrbahn augerichtet sein. Im Lauf der Zeit kann es durch Umwelteinflüsse zu leichten Lockerungen des Gerätes kommen. Aber schon die kleinste Veränderung verzerrt das Messergebnis unzulässig zu Lasten des Betroffenen.

Nicht immer wird bei den Videoprints die für den Betroffenen günstigste Position ausgewählt und festgehalten. Auch in solchen Fällen ist die Messung nicht verwertbar.

Die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes muss sich nicht nur auf die Kamera, sondern auch den Kodierer, Dekodierer und den Auswerte- PC beziehen. Dieses ist auch häufig nicht der Fall. Dann ist  das Verfahren auch einzustellen.

Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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