Geblitzt: Pessin, Hamburger Straße, Höhe Kastanienweg in Richtung Nauen- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie das Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot akzeptieren, lohnt sich eine Überprüfung der Messung durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Erfolsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Hierdurch kann die für die Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Allerdings kommt es dabei zu Impulsauffächerungen und Verzerrungen der Rückstrahlsignale. Diese sind die Ursache für so zahlreiche Messfehler, dass allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Passieren Fahrzeuge dicht hintereinander den Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulumgsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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