Geblitzt: Ratekau, A 1, km 65,875 FR Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie an dieser Stelle von dem mobilen Blitzer erfasst wurden und einen Ahörungsbogen der Bußgeldstelle Kreis Ostholstein erhalten haben, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Dieser kann Ihnen hier das drohende  Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es vor allem Ungenauigkeiten beim Messvorgang, die der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Eingesetzt wird ein Blitzer vom Typ Poliscan Speed. Dessen Schwächen beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten. Sehr oft wird es wegen seiner Fehler auch als BlackBox bezeichnet. Poliscan Speed ist ein Lasermessgerät. Es sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, mit denen gemessen wird, welche Zeit ein Fahrzeug für die zuvor in das Gerät eingegebene Strecke benötigt. Hieraus wird nach einfachen physikalischen Gesetzen die Geschwindigkeit berechnet. Testreihen haben aber ergeben, dass bei mindestens 50 % der Messungen die gefahrene nicht mit der tatsächlich angegebenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Fehler nicht ausgeschlossen. Eingesetzt werden darf dieses Gerät nur durch vom Hersteller geschultes Personal. Ist ein entsprechender Nachweis nicht erbsingbar, ist zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Poliscan Speed soll möglichst nah am Fahrbahnrand aufgebaut werden und es ist wichtig, dass dieses System auf ausreichend festem Untergrund  aufgestellt wird, damit ein Absinken und damit eine negative Veränderung der Messdaten verhindert wird. Nicht alle Messbeamten sind hier sorgfältig genug. Beim Aufbau ist besonders die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt wird, wichtig. Hier ist äußerste Genauigkeit und Sachkenntnis der Messbeamten erforderlich. Auch dieses ist nicht immer gegeben. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller gelieferte digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, ist die Messung ungültig. Es wurden auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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