Geblitzt: Recklinghausen, BAB 43, km 35.400, FR Wuppertal- Bußgeld vermeiden!

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An dieser Messstelle beträgt die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Wenn Sie hier vom Blitzer erfasst wurden wird Ihnen ein Verstoß gegen die § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat vorgeworfen. Zunächst erhalten Sie von der Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Münster einen Anhörungsbogen und ca. 4 Wochen später einen Bußgeldbescheid. Die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen aber hier das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen. Die meisten Bußgeldbescheide sind aus den unterschiedlichsten Gründen angreifbar. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Das Gerät sendet Laserstrahlen in Bündelform aus, die vom entgegenkommenden Fahrzeug reflektiert und vom Blitzer wieder empfangen werden. Mittels einer Laser- Puls- Laufzeit- Messung wird die Zeit bestimmt, welche das Fahrzeug für die zuvor eingestellte Messstrecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Bei dieser Messmethode kann es aber geschehen, kann der Laserstrahl von verschiedenen Karosserieteilen reflektiert wird, der Blitzer aber die Messung vornimmt, als wäre das Zurücksenden von einem Fahrzeugteil erfolgt. Hierdurch erfolgt eine Verfälschung der Zeitmessung und damit auch der Geschwindigkeitsbestimmung. Bei mindestens 50 % der Messungen stimmen die. vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit und die tatsächlich gefahrene nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

In der Bedienungsanleitung wird vom Hersteller ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten vor deren erstem Einsatz gefordert. Ist ein entsprechender Schulungsnachweis nicht in der Akte, kann nicht von einer exakt durchgeführten Messung ausgegangen werden. Selbst bei geschultem Personal treten nicht selten schwere Aufbau- und Auswertefehler auf. So kann der Scanwinkel nicht genau eingestellt sein oder Auswerterahmen nicht richtig aufgelegt. 

Auch hat das Gerät bei bestimmten Verkehrssituationen charakteristische Zuordnungsprobleme, bei denen die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein kann. Ebenfalls sind die Betroffenen freizusprechen, wenn die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen ist.

Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle feststellen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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