Geblitzt: Regensburg, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1080, bei km 1,960, H. AS Burgweint- Hilfe vom Fachanwalt!
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An der Messstelle auf der Autobahn A3, Fahrtrichtung Frankfurt, im Abschnitt 1080 bei Kilometer 1,960 in Höhe der Anschlussstelle Burgweinting, überwacht die Bußgeldstelle Straubing die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Hier wird ein stationäres Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed eingesetzt, das für seine hochmoderne Technik bekannt ist, aber auch erhebliche Fehlerquellen aufweist.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit der sogenannten LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät kontinuierlich gebündelte Laserstrahlen in einem definierten Messbereich aus. Trifft der Laserstrahl auf ein Fahrzeug, wird das reflektierte Signal zurückgeworfen und vom Gerät erfasst. Anhand der Zeitdifferenz zwischen ausgesendetem und empfangenem Signal kann das System die Geschwindigkeit berechnen.
Im Unterschied zu klassischen Radar-Messgeräten kann PoliScan Speed mehrere Fahrzeuge gleichzeitig in verschiedenen Spuren und Abständen erfassen. Durch ein dreidimensionales Scanning-Verfahren wird ein ganzer Messbereich abgedeckt. Sobald das System eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert, wird automatisch ein Foto des betroffenen Fahrzeugs aufgenommen.
Fehlerquellen des PoliScan Speed
Obwohl PoliScan Speed als hochentwickeltes System gilt, gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die die Messung verfälschen und somit die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch bieten.
Fehlzuordnung der gemessenen Geschwindigkeit
Das System kann mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen, doch genau hier liegt eine große Schwäche. Insbesondere bei dichtem Verkehr besteht die Gefahr, dass die ermittelte Geschwindigkeit nicht eindeutig dem tatsächlich gemessenen Fahrzeug zugeordnet wird. Dies ist insbesondere auf mehrspurigen Straßen ein Problem.Fehlinterpretation von Reflexionen
Der Laserstrahl kann von verschiedenen Fahrzeugteilen oder anderen reflektierenden Oberflächen abprallen. Dadurch kann es zu Messfehlern kommen, wenn beispielsweise eine reflektierte Messung zu einer falschen Geschwindigkeitsberechnung führt.Ungenauigkeiten durch fehlerhafte Aufstellung
PoliScan Speed muss in einem exakten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Bereits geringe Abweichungen oder eine nicht korrekt durchgeführte Installation können zu fehlerhaften Messungen führen.Fehlende Rohmessdaten
Ein entscheidender Kritikpunkt bei PoliScan Speed ist, dass das Gerät keine Rohmessdaten speichert. Das bedeutet, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messwerte kaum möglich ist. Ohne eine exakte Dokumentation bleibt eine Kontrolle der Richtigkeit der Messung ausgeschlossen, was die Beweiskraft erheblich einschränkt.Probleme bei der Eichung und Wartung
Jedes Messgerät muss regelmäßig überprüft und gewartet werden. Werden diese Vorgaben nicht exakt eingehalten oder fehlen entsprechende Nachweise in den Messprotokollen, kann die gesamte Messung ungültig sein.
Diese Schwächen des PoliScan Speed-Messsystems zeigen deutlich, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an dieser Messstelle sehr gute Erfolgsaussichten hat.
Warum sich ein Einspruch lohnt
Da die genannten Fehlerquellen die Korrektheit der Messung erheblich beeinflussen können, lohnt sich in vielen Fällen ein Einspruch. Ein spezialisiertes Sachverständigengutachten kann belegen, ob in Ihrem Fall ein Messfehler vorliegt. Ein solches, TÜV-zertifiziertes Gutachten hat bereits in zahlreichen Verfahren dazu geführt, dass Bußgeldbescheide aufgehoben oder Verfahren eingestellt wurden.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Verteidiger
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht, der bundesweit seit Jahren Mandanten im Bußgeldverfahren erfolgreich verteidigt. Durch seine Spezialisierung auf fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen kennt er die technischen Schwachstellen von Geräten wie dem PoliScan Speed genau und weiß, wie diese vor Gericht angegriffen werden können. Mit seiner langjährigen Erfahrung sorgt er dafür, dass unrechtmäßige Bußgeldbescheide nicht einfach hingenommen werden müssen.
Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung stellt kein Hindernis dar, denn diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Damit können Sie völlig risikolos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen.
Schnelle und einfache Kontaktaufnahme
Falls Sie von einer Messung an dieser betroffenen Stelle betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, sich mit Rechtsanwalt Andreas Junge in Verbindung zu setzen. Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert über das Kontaktformular auf anwalt.de möglich.
Für dringende Fragen steht er Ihnen auch außerhalb der Bürozeiten unter 0179 2346907 zur Verfügung. Alternativ können Sie eine E-Mail an junge@jhb.legal senden oder die Kanzlei unter 030 39839032 anrufen.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kompetenten Verteidigung durch einen erfahrenen Spezialisten. Lassen Sie sich nicht vorschnell auf eine Zahlung ein, sondern lassen Sie die Messung von einem Experten prüfen. Ein Einspruch lohnt sich – insbesondere mit Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite!

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