Geblitzt Rostock, Rövershäger Chaussee, L 22, Hö. Wendehammer Petridamm aR. BAB 19- Bußgeld vermeiden!

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Sollten Sie von der Bußgeldstelle Rostock einen Anhörungsbogen erhalten haben, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen aber hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es die Schwächen des verwendeten Lichtmesssystems ESO uP 80, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Das Grundschema ist leicht erklärt. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des "Messgerätebalkens", der mit mehreren in Abständen angeordneten  Augen versehen ist) in einer bestimmten Zeit- hieraus kann nach allgemeinen physikalischen Gesetzen die Geschwindigkeit berechnet werden. Genauer gesagt, Lichtschrankenmessgeräte messen mit Hilfe mehrerer Infrarot- und Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit berechnen.

Ist das Gerät nicht genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt, verlaufen die Strahlen "schräg" und die errechnete Geschwindigkeit stimmt nicht mit der gefahrenen überein.

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich kann es zu Zuordnungsfehlern kommen. Wenn die Lichtschranken durch jeweils andere Fahrzeugteile durchbrochen werden, kommt es zu einer geräteinternen nicht erkennbaren Verkürzung der Messstrecke und damit zu einer Fehlberechnung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können also durch Messungen unterschiedliche Fahrzeugteile (als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messergebnisse liefern. 

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, kann ebenfalls von keiner ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden. Die Messreihe muss entweder annulliert werden oder es ist ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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