Geblitzt: S 93, Bulleritz- Schönbach, Abs. 053, km 3,4, FR Schönbach- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 30 km/h. Falls Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Landkreise Bautzen erhalten haben, weil Sie hiergegen verstoßen haben sollen, kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. An dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffistar S 350, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist ein ausschließlich stationär zu nutzendes Lasermessgerät der Firma Jenoptik Robot GmbH und misst die Geschwindigkeit mittels einer Laserpuls- Laufzeitmessung. Es werden kontinuierlich Lichtimpulse ausgesandt. Dabei werden Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von etwa 70 m innerhalb eines Scanwinkels von 50 Grad erfasst. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann das Gerät Entfernung und Richtung des erfassten Objektes bestimmen.  Aus der für die vorher eingegebenen Messstrecke benötigten Zeit wird die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Messmethode hat aber ihre Schwachstellen. Vor allem können Zuordnungsfehler, besonders bei Kolonnen- oder Nachtfahrten geschehen. Der Scanwinkel kann nicht richtig eingestellt sein und somit zu einer Verfälschung der Messzeit beitragen. Falls die Laserstrahlen von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert werden, behandelt sie der Blitzer als vom selben reflektiert. Dann stimmt die gemessene Zeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen und letztendlich auch die Geschwindigkeiten nicht überein. Die Darstellung des Messfotos kann ebenfalls ungenügend sein. Es sind auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Experten für Verkehrsmesstechnik können diese und noch andere Fehler durch eine Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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