Geblitzt: Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim- Rat vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer (Rheinland- Pfalz) erhalten? Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist aus unterschiedlichen Gründen angreifbar. Hier sind es die möglichen Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen können.

Die Geschwindigkeitsmessung  erfolgt bei diesem Gerät mittels Laserstrahlen. Diese erfassen das vorbeifahrende Fahrzeug und bestimmen die Zeit, welche dieses für die zuvor eingestellte Strecke benötigt. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Doch diese Messmethode hat Ihre Tücken. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Serienmäßig stimmen 50 % der Messungen nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit überein. Der Hersteller fordert in seiner Gebrauchsanweisung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals, ansonsten wird für die Genauigkeit keine Garantie übernommen. In  der Praxis zeigt sich an der Häufigkeit des Bedienungsfehler, wie begründet diese Forderung ist. Auch wenn nur der Nachweis der Schulung fehlt, kann die Messung nicht mehr als exakt gewertet werden. Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Schon diese sehr kurze und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, wieviele Fehler eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle aufzeigen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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