Geblitzt: Stockstadt a. Main, B 469, Abschnitt 100, km 0,0, Ri. Seligenstadt- Fehlerhafte Messung!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten haben? Die beste Reaktion auf den Anhörungsbogen ist dann die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, denn es gibt hier sehr Erfolgschancen für das Einspruchsverfahren. Der Hauptgrund sind die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Einseitensensors ESO 3.0.

Dessen Arbeitsweise beruht auf der Registrierung von Helligkeitsunterschieden, die von den ankommenden Fahrzeugen auf der Messstrecke von 25 Metern verursacht werden. Dadurch ist eine Ort- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs oder das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern führen zu Verfälschungen der Werte. Häufig ist auch der Messbalken nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, hat dieses Messsystem Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig. In diesen Fällen wird nach ständiger Rechtsprechung entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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