Geblitzt:Stralsund, B 96, vor Rügenbrücke, Nesebanzer Weg, NAbs. 529, km 0,2, i. Rtg. Rügen

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Sie sollen die hier zulässige Geschwindigkeit vom 80 km/h überschritten haben? Dann lohnt sich ein Einspruch gegen den drohenden Bußgeldbescheid.

Denn gemessen wird mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan FM 1. Dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe von Laserstrahlen ermittelt, die in einem Winkel von 45 Grad auf einer Strecke von 75 Metern ausgesendet werden.

Die Länge der Messstrecke führt aber zu einer Auffächerung der Impulse. Dadurch entstehen Fehler bei der Datenverarbeitung, die bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben führen.

Zwischen dem Messvorgang und dem Auslösen der Kamera liegt ein geringer zeitlicher Abstand. Dieser kann aber dazu führen, dass besonders bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen die gemessene Geschwindigkeit dem falschen Fahrzeug zugeordnet wird.

Häufig ist der Messwinkel nicht genau eingestellt. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befindet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die Messung ebenfalls verworfen oder eine Messtoleranz von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Stralsund nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil. Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Stralsund eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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