Geblitzt: Strausberg, Prötzeler Chaussee Höhe Nr. 5 FR Strausberg Nord- Fehler bei der Messung!
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Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch- Oderland macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, gegen diesen Vorwurf vorzugehen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs TraffiStar S 350. Dieses steht wegen seiner Unzuverlässigkeit schon länger in der Kritik der Fachgerichte und ist die Ursache, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.
Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Ein Strahlenteppich erfasst die Straße hier auf einer Länge von 25 Meter. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die hierbei gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Aber häufig werden die Strahlen von der Fahrzeugoberfläche verzerrt zurückgestrahlt, was natürlich zu einer falschen Berechnungsgrundlage führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich treten außerdem Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen liegt kein sicherer Beweis vor, dass auch wirkloch das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist der Messsenor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Das Gerät speichert keine Rohmessdaten, was in kritischen Fällen zur Verfahrenseinstellung führen kann. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das auswertende Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.
Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler dem hier zuständigen Amtsgericht Strausberg nach.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

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