Geblitzt: Stuttgart-Möhringen, BAB 8, km 201,000, Karlsruhe – München- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sind an dieser Stelle vom Blitzer erfasst worden, weil Sie schneller als 100 km/ fuhren. Wenn Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten haben, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers. Dieser kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffistar S 330, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Gerät dient ausschließlich zur stationären Geschwindigkeitsmessung eingesetzt und kann Geschwindigkeiten bis zu 250 km/h messen. Die einzelnen Anlagenteile werden an der Messörtlichkeit fest installiert. Bei der amtlichen Überwachung ist eine gültige Eichung jeder Messstelle Voraussetzung. Die Geschwindigkeit wird mittels Weg- Zeit- Messung mit jeweils drei in Fahrtrichtung hintereinanderliegenden Sensoren, die den Druck der Fahrzeugräder registrieren, ermittelt. Anschließend wird bei Überschreitung eines eingestellten Geschwindigkeitsgrenzwertes diese Geschwindigkeit zusammen mit anderen Daten, insbesondere dem Datum, der Uhrzeit und der befahrenen Spur in einem Beweisfoto, welches die zugehörige Verkehrssituation abbildet, dokumentiert und in einer Computerdatei gespeichert. 

Diese Messtechnik erfordert aber eine immer homogene, ebene und von Rissen freie Fahrbahn. Dieses kann aber auf Dauer durch die stetige Belastung, Witterungseinflüsse und Schwertransporte gar nicht gewährleistet werden. Die gebotenen Kontrollen finden daher meist nicht in der vorgeschriebenen Zeit oder gebotenen Gründlichkeit statt. Ist die entsprechende Dokumentation aber ungenau, kann die Messung nicht als genau genug gewertet werden. Auch bei Überholvorgängen kann das Messgerät häufig nicht zwischen den einzelnen Fahrzeugen unterscheiden und es kommt zu fehlerhaften Messungen. Gleichfalls sind die sensiblen Sensoren in der Fahrbahn auch extremen Belastungen ausgesetzt und schon die kleinste Beschädigung kann das Messergebnis zu Ihren Ungunsten verändern. Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und noch viele andre Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem zuständigen Amtsgericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema