Geblitzt - was nun?

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Entweder man nimmt das Messgerät am Fahrbahnrand (zu spät) selbst wahr oder es flattert anschließend Post von der Behörde ins Haus. Seit der Verschärfung der straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldvorschriften drohen bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen ganz schnell einmal Punkte oder sogar ein (mehrmonatiges) Fahrverbot.

Zieht man nun umgehend einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzu, steigen die Chancen deutlich, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Strafe moderater ausfällt.

Bereits die Rücksendung des Anhörungsbogen (ggfls. mit dem Angebot einer "günstigen" Verwarnung) kann sich im Nachhinein als Fehler herausstellen. Wenden Sie sich daher sofort nach Erhalt eines solchen Schreibens an einen Rechtsanwalt, damit dieser Akteneinsicht beantragen und eventuell nach Prüfung der amtlichen Ermittlungsakte eine fundierte Stellungnahme abgeben kann.

Selbst bei einem Zeugen-Fragebogen, den der Halter des Fahrzeugs erhält, sollte dieser nicht ungeprüft ausgefüllt und an die Behörde zurück gesandt werden. Hier kann oft das Berufen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht der sinnvollere Weg sein und unter Umständen verhindern, dass ein Familienmitglied bestraft wird.

Sofern Sie direkt von der Polizei mittel Laser "gemessen" und angehalten werden, sollten Sie keine Angaben machen und abwarten, bis der Bußgeldbescheid kommt.

Beim Vorliegen einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung werden die Kosten eines Rechtsanwaltes allen Fällen normalerweise übernommen, ebenso wie die Prüfung des Messergebnisses durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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