Geblitzt: Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund- Bußgeld vermeiden!

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Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h. Wirft Ihnen die Bußgeldstelle Rheinisch- Bergischer Kreis deren Überschreitung vor, folgt dem Anhörungsbogen zeitnah ein Bußgeldbescheid. Hier kann Ihnen aber die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Lichtimpulse in Strahlenform aus. Diese erfassen das herannahende Fahrzeug und werden von diesem reflektiert und vom Gerät empfangen und ausgewertet. Dadurch kann die Zeit bestimmt werden, die für die eingegebene Messstrecke benötigt wird. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Auffächerung der Strahlen, bedingt durch die Bündelform, führt aber dazu, dass die Lichtimpulse von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden können. Sie werden aber vom Blitzer als von einem Gerät zurückgesandt gespeichert. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Zeit und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die gefahrene und die gemessene Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Sehr oft treten Aufbaufehler (falsche Einstellung des Scanwinkels, Abrutschen des Stativs) und Auswertefehler (ungenaue Bearbeitung des Auswerterahmens) auf. Dann ist die Messung insgesamt nicht exakt genug. Daher fordert der Hersteller ausdrücklich, dass eine Schulung des Messpersonals durchzuführen ist. Ist diese in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese und andere Fehler können bei einer Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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