Geblitzt: Winningen, auf der BAB 61, bei km 230,83, Gem, Winningen, FR Ludwigshafen- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Ihnen hat die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer einen Anhörungsbogen zugesandt, weil Sie hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km /h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? 

Wenn Sie nicht angemessen reagieren, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Die Beauftragung eines erfahrenden Verteidigers kann Ihnen aber hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Eingesetzt wird hier der Einseitensensor ESO ES 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger ESO ES 8.0. Die Fehlerquellen dieser Lichtschrankenmessgeräte sind der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer erfasst mittels Helligkeitssensoren die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Gleichzeitig wird die Entfernung zum Messgerät erfasst. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und die Geschwindigkeit berechnet werden. Ergibt die Messung eine Überschreitung des Grezwertes, wird die Kamera ausgelöst.

Aber schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät und einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen Fahrzeugs) können das Messergebnis zu Ihren Lasten beeinflussen.

Das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern führt ebenfalls zu Fehlern bei der Datenverarbeitung und damit falschen Geschwindigkeitsangaben.

Oft ist die Fahrbahnneigung nicht exakt auf das Messgerät übertragen. Diese falsche Einstellung des Scanwinkels führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen auf. Ursache ist der zeitliche Abstand zwischen Messung und Auslösen der Kamera.

 Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden.

Diese und noch andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema