Geblitzt worden auf der BAB 13, km 14,5, FR Berlin mit ES 3.0 - gute Verteidigungsmöglichkeiten!

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Auf der BAB 13 kurz hinter bzw. vor dem Dreieck Spreewald in Fahrtrichtung Berlin herrscht ein Tempolimit von 100 km/h. Kommt man auf der BAB 15 aus Forst (oder Cottbus), endet kurz zuvor ein „Trichter“, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert. Nachdem man nun auf die A 13 aufgefahren ist, gelten diese 80 km/h zwar nicht mehr; allerdings gilt für eine kurze Strecke noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Hier fahren viele zu schnell, weil der Straßenverlauf den Eindruck erwecken kann, dass jedes Tempolimit aufgehoben sei – ein Umstand, den sich die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee zunutze macht. Häufig wird hier bei km 14,5 geblitzt. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus, wie Betroffene sich gegen das Bußgeld und ggf. ein Fahrverbot zur Wehr setzen können.

Das Messgerät

Als Messgerät kommt auf der BAB 13 bei km 14,5 der Einseitensensor 3.0, auch ESO ES 3.0 genannt, zum Einsatz. Das Gerät misst Helligkeitsprofile passierender Fahrzeuge in einem Bereich von 0,5 m bei einer Reichweite von 18 m. Schon hierbei kann es zu Falschzuordnungen infolge ungünstiger Aufstellorte des Messgeräts kommen. Darüber hinaus kann auch die Drehung eines Rades in die Messwertbildung einfließen. Schließlich besteht ein Problem, wenn im Dunkeln gemessen wird und LED-Scheinwerfer des gemessenen Fahrzeugs in ihrer Leuchtfrequenz die auftreffenden Messstrahlen beeinflussen. Das Problem: Solche Fehler bei der Messung kann der Betroffene nicht selbst feststellen. Auch vielen Anwälten fallen sie nicht auf.

Sachverständiger kann die Messung prüfen

Rechtsanwälte, die sich auf Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht spezialisiert haben, arbeiten deshalb immer häufiger mit Sachverständigen zusammen. „Als Sachverständiger kann ich die Messdaten bei der Behörde anfordern und diese dann in meiner Software auswerten – ich sehe sozusagen, was auch die Behörde hätte sehen können, kann es aber zugunsten des Betroffenen auswerten“, erklärt Thomas Richter vom Ingenieurbüro Lausitz, der häufig Gutachten zu Geschwindigkeitsmessungen für Gerichte und Rechtsanwälte erstellt.

Gutachten dieser Art sind aber teuer und können in ihren Kosten das Bußgeld schnell um ein Vielfaches übersteigen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte deshalb über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht verfügen. Eine solche Versicherung hat auch für die Kosten des Sachverständigen aufzukommen.

„Wichtig ist, sich den Sachverständigen – üblicherweise mithilfe des Rechtsanwalts – selbst auszusuchen“, bekräftigt Richter. In der Tat scheint es einige schwarze Schafe unter den Sachverständigen zu geben, die für sehr geringe Gebühren arbeiten und von Rechtsschutzversicherungen vorgeschlagen oder gar „per Weisung“ ausgesucht werden. „Diese Sachverständigen besichtigen aber meist noch nicht einmal die Messstelle, sondern übersenden als Gutachten einen Standardtext, der die Funktionsweise des Messgeräts erklärt – vor der Behörde und vor Gericht leider wertlos“, so das vernichtende Urteil von Dr. Bunzel aus Cottbus.

Fakt ist: Die Rechtsschutzversicherung muss die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Gehören hierzu im Einzelfall Kosten eines Sachverständigengutachtens, versteht sich von selbst, dass nur ein brauchbares Gutachten gemeint sein kann. Ein solches gibt es aber nicht zum Schleuderpreis.

Fazit

Wer auf der BAB 13, km 14,5 in Fahrtrichtung Berlin kurz nach dem Dreieck Spreewald geblitzt wurde, sollte umgehend einen auf Ordnungswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus berät Sie gern zu Ihren Möglichkeiten im Einzelfall. Betroffene, die weit entfernt von Cottbus wohnen, profitieren von der einfachen Kommunikation mit der Kanzlei, die fast immer ausschließlich per E-Mail und Telefon möglich ist: So muss niemand auf die Hilfe eines mit der Messstelle und dem zuständigen Gericht vertrauten Anwalts verzichten. 

Und sollte ein Gerichtstermin erforderlich werden – zuständig ist das Amtsgericht Lübben – muss der Betroffene nicht selbst anreisen. So spart er nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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