Geblitzt worden zwischen Dreieck Spreewald und Schönefelder Kreuz – Anwalt einschalten!

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Seit Mitte Dezember 2019 gilt auf der A13 zwischen dem Dreieck Spreewald und dem Schönefelder Kreuz ein Tempolimit von 130 km/h. 178 Verkehrszeichen weisen darauf hin. Die bislang auf diesem 60 km langen Autobahnabschnitt bekannten Messstellen können nun beliebig variiert werden. In diesem Beispiel erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus, was zu tun ist, wenn Sie hier geblitzt wurden. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet jährlich mehrere hundert Bußgeldsachen im Straßenverkehr.

Eines vorweg: Gegen die Argumentation für das Tempolimit lässt sich nichts einwenden. Allein 2018 gab es hier 662 Unfälle, hierbei 2 Tote und 147 Verletzte. Häufig kam es nach Unfällen zu langen Staus auf der nur zweispurig ausgebauten Autobahn. Es ist deshalb auch nicht zu erwarten, dass die Fahrt von Cottbus oder Dresden nach Berlin und umgekehrt infolge des Tempolimits wesentlich länger dauern wird.

Doch wie verhält es sich nun, wenn das Tempolimit überschritten wird und ein Blitzer dies registriert hat? Derzeit gibt es nur am Dreieck Spreewald einen fest installierten Blitzer. Hier sind seit jeher nur 120 km/h erlaubt. Selbst dieser Blitzer war häufig Gegenstand gerichtlicher Sachverständigengutachten. Vereinzelt mussten Verfahren eingestellt werden, weil der Blitzer im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt war – wohlgemerkt, ein fest installierter Blitzer. Mobile Geräte – die naturgemäß stets neu aufgestellt und korrekt kalibriert werden müssen – bieten weitaus mehr Angriffspunkte für eine sachverständige Begutachtung.

Eine solche Begutachtung kann auch schon im behördlichen Verfahren erfolgen. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, geht hierbei auch kein Kostenrisiko ein. Gelangt das Gutachten zur Unverwertbarkeit der Messung wegen technischer Fehler, muss das Verfahren schon durch die Behörde eingestellt werden. Der Bußgeldbescheid wird dann bei der Entscheidung über den Einspruch aufgehoben oder gar nicht erst erlassen.

Die A13 war lange bekannt für endlose Baustellen. Blitzer kamen hier an den immer gleichen Stellen zum Einsatz. Häufig ließen sich die Messungen technisch nicht (mehr) angreifen, weil die Messbeamten – sensibilisiert durch zahllose Gerichtsverfahren, in denen sie ihr Vorgehen bei der Messung Anwälten, Sachverständigen und Richtern erklären mussten – wussten, worauf es ankam und ihre Messstellen perfekt kannten. Demgegenüber bieten die 60 km auf der A 13 zwischen dem Dreieck Spreewald und dem Kreuz Schönefeld mannigfaltige Messstellen – und damit auch viele Einfallstore für Fehler bei der Aufstellung und Bedienung des jeweiligen Messgeräts.

Auch die bei einigen Messgeräten typischen Fehlerquellen – etwa die Beeinflussung einer Messung mit dem Einseitensensor durch LED-Scheinwerfer des Fahrzeugs – können weiterhin geprüft und ggf. erfolgreich gegen eine Messung eingewandt werden. Es lohnt sich daher mehr denn je, einen in Bußgeldsachen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, sobald ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Blitzers auf der A13 eingegangen ist. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) und ggf. auch ein Fahrverbot lassen sich so oftmals abwenden.

Sie sind auf der A13 zwischen Dreieck Spreewald und Schönefelder Kreuz – egal in welcher Fahrtrichtung – geblitzt worden? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus hilft Ihnen gern weiter!


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