Gebrauchtwagenkauf - Klage auf Feststellung des Eigentums

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Gebrauchtwagen werden immer häufiger von unberechtigten Personen verkauft. Nicht selten ist ein solcher Fall Teil einer Bandenkriminalität.Derjenige, der das Fahrzeug übergibt, stellt sich dann nachträglich als unberechtigt heraus. Der Verkauf erfolgt beispielsweise, nachdem das Fahrzeug unter Täuschung erworben oder unterschlagen wurde. Dies ist beispielsweise bei  einem Mietwagen der Fall, der nicht zurückgegeben wird und anschließend über das Internet verkauft wird. 

Käufer können in solchen Fällen zum Nachweis der Eigentümerstellung eine Klage auf Festellung des Eigentums einreichen.

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 30.08.2019 (Az: 10 O 448/18) der Feststellungsklage auf das Eigentum stattgegeben. Die Beklagte wurde weiter verurteilt, an den Kläger unter Fristsetzung von einer Woche die Zulassungsbescheinigung Teil II herauszugeben.

Die Beklagte hatte behauptet, der Käufer habe das Fahrzeug nicht erworben, da er nicht im guten Glauben gewesen sei. 

Nach § 932 Abs. 2 BGB ist ein Erwerber dann nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

In der Rechtsprechung ist nach dem Urteil des LG Bonn vom 30.08.2019 anerkannt, dass sich der Erwerber nicht allein auf den Besitz des Veräußerers stützen darf, um auf dessen Eigentümerstellung zu vertrauen.Er muss demnach die Fahrzeugpapiere einsehen und sich vergewissern, dass der Veräußerer auch Eigentümer ist.

Wie ist die Rechtslage, wenn die Fahrzeugpapiere gefälscht sind ?

In dem vom Landgericht Bonn entschiedenen Fall waren die gefälschten Fahrzeugpapiere aus echten Blankobescheinigungen gefertigt. Sie waren in Optik und Haptik von echten Fahrzeugscheinen nicht zu unterscheiden. Eine Fälschung war auf den ersten Blick nicht zu erkennen. 

In solchen Fällen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, welche den Erwerb ausschließt. Eine Klage ist dann erfolgreich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im PKW-Kaufrecht, Verkehrsunfallrecht, Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail ist möglich.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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