Gefährliche Hobbies Teil 5: Illegale Autorennen

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Jeder von uns ist sicher bereits schon einmal auf einen Zeitungsartikel oder einen Beitrag in den sozialen Medien gestoßen, in welchem illegale Autorennen und ihre Folgen wieder mal eine Schlagzeile machten. Die deutschen Behörden sehen einen deutlichen Anstieg von gefährlichen Straßenrennen und Geschwindigkeitsdelikten und sind alarmiert: illegale Autorennen scheinen insbesondere in Deutschland ein immer beliebteres Hobby zu werden.

Den Hobby-Rasern geht es um den puren Adrenalinstoß, sowie das Gefühl von Macht und Kontrolle, während sie ihr Fahrzeug an seine Grenzen bringen. Bei allem Verständnis gegenüber der Leidenschaft für hohe Geschwindigkeiten:  Dieses Hobby ist gefährlich und kann ernste tatsächliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sind illegale Autorennen in Deutschland erlaubt?

Seit 2017 gibt es in unserem Strafgesetzbuch den § 315d und seitdem gelten illegale Autorennen nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit sondern als eine Straftat, wodurch die Auto-Raser viel strengere Strafen erwarten dürfen.

Zunächst stellt sich die Frage nach der Definition von illegalen Autorennen. Illegal ist ein Autorennen, wenn Kraftfahrzeuge sich auf öffentlichen Straßen ein Rennen liefern und zwar ohne eine offizielle Erlaubnis seitens der Stadt oder der Gemeinde dafür erhalten zu haben. Die dabei tatsächlich erreichte Geschwindigkeit ist zunächst unerheblich.

Wann liegt ein illegales Autorennen vor?

Illegale Autorennen werden dabei grob in drei unterschiedliche Formen unterteilt werden. Es gibt zum einen das illegale Gegeneinander-Fahren von mehreren Teilnehmern auf einer längeren Strecke, zum anderen das Auto-Rasen von Ampel zur Ampel und schließlich die sogenannten Allein-Raser.

Das Strafgesetzbuch bestraft damit nicht nur die Teilnehmer eines Autorennens und ihre Veranstalter, sondern auch diejenigen, die allein und ohne Teilnahme an einem Autorennen, trotzdem die maximale Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs grob verkehrswidrig und rücksichtslos ausreizen.

Damit sind illegale Autorennen in Deutschland nicht erlaubt und gelten sogar als eine Straftat.

Welche Strafen drohen mir?

Im Falle einer Verurteilung wegen illegalen Autorennens drohen in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist nach § 69 a StGB. Die Sperre dauert dabei mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahren. In Extremfällen kann die Sperre unbegrenzt angeordnet werden. Erst nach Ablauf dieser Frist darf ein verurteilter Raser den Führerschein neu beantragen, wobei es einige Hürden geben kann. Oftmals muss man dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, und weitere Tests über sich ergehen lassen.

Den Teilnehmer, Veranstaltern sowie Allein-Rasern drohen zudem eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.

Geraten dabei Personen oder wertvolle fremde Sachen in Gefahr, so drohen bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahre Haft und bei vorsätzlichem Handeln sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis. Es kann sich dabei beispielsweise um unbeteiligte Passanten aber auch den eigenen Beifahrer handeln, während zu den fremden Sachen alle angrenzenden Gegenstände zählen, die dem Fahrer nicht gehören. Das können beispielsweise die Fahrzeuge Unbeteiligter oder anliegende Gebäude, zählen.

Ein „Beinahe wäre etwas passiert“ genügt an dieser Stelle oftmals, damit Gerichte das Vorliegen einer solchen Gefährdung bejahen.

Kommt bei illegalen Rennen ein Mensch ums Leben oder erleidet er eine schwere körperliche Verletzung, so droht eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren.

Wie könnte ich mich noch strafbar machen?

Obwohl der Gesetzgeber im § 315 d StGB die Fälle von Körperverletzung und Tötung von Personen während eines illegalen Autorennens bereits erfasst hat, kann die Verurteilung wegen weiterer schwerer Straftaten drohen.

Lässt man sich auf ein Auto-Rennen in der Innenstadt ein und kommt dabei ein unbeteiligter Passant ums Leben, kann es in Ausnahmefällen zu einer Mordklage gegen die Teilnehmer des Rennens kommen. Wie der Fall des sogenannten Ku´damm-Rasers aus 2020 bereits gezeigt hat, kann so eine Anklage sogar tatsächlich mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Mordes enden. Mord wird in Deutschland mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft, also mit mindestens 15 Jahren Gefängnis.

Zwar stellt der Fall des Ku’damm-Rasers einen ausgesprochenen Ausnahmefall dar und nicht jedes tödlich endendes Straßenrennen führt zwangsläufig zu einer Mordanklage - in Betracht kommt es jedoch allemal.

Kommen Menschen bei dem Rennen zu Schaden, dürfen Körperverletzungsdelikte nicht außer Acht gelassen werden.

Nicht zu vergessen ist auch eine mögliche Nötigung gemäß § 240 StGB.

Andere Verkehrsteilnehmer werden nicht selten das rücksichtslose Fahrverhalten der Fahrer dazu gedrängt, bspw. Zu bremsen, auszuweichen o.ä. Auch kommt es nicht selten vor, dass Fahrer zu dicht auffahren oder die Lichthupe einsetzen. Dies kann als Nötigung angesehen werden und es droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Last not least – Fahrzeug futsch!

Zwar keine Gefängnisstrafe, aber trotzdem bitter! Das Fahrzeug, welches beim verbotenen Autorennen benutzt wurde, kann nach § 315 f StGB eingezogen und sogar das Eigentum entzogen werden! Wer jetzt denkt, ach, dann rase ich eben mit einem Mietwagen, dem sei gesagt, dass sogar Fahrzeuge eingezogen werden können, die nicht dem Rennteilnehmer selbst gehören! Es kann also hierdurch auch fremdes Eigentum entzogen werden. Das möchte man dem wahren Eigentümer wohl nur ungern erklären.

Unser Fazit:

Illegale Autorennen können neben dem gewünschten Adrenalinstoß leider auch viele andere unvorhersehbare Schäden verursachen. In den meisten Fällen wollen die Teilnehmer sicherlich nichts und niemanden verletzen, jedoch können sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug nicht immer behalten. Dann drohen selbst bei Fahrlässigkeit wirklich ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen, im schlimmsten Fall sogar eine lebenslange Haftstrafe.

Mehr Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

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