Gehaltsstruktur ​vs. "Teppichhandel"

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Die Gehaltsverhandlung ist zumeist das "Herzstück" der Anbahnungen insbesondere außertariflicher Arbeitsverhältnisse. Hier hört man gelegentlich den Grundsatz: "Wer zuerst eine Zahl sagt, hat verloren.". 

Oft kann ein fruchtloser Schlagabtausch über die nackten Zahlen der Festvergütung ("Teppichhandel") vermieden werden, indem vorrangig die Gehaltsstruktur vielseitiger bzw. variabel gestaltet wird (zusätzliche Beteiligungsvergütung, Abrechnungsgenehmigung, Zielvereinbarung etc.). Die Festvergütung sollte ansich bereits zumindest ausreichend sein, darüber hinaus empfundene Defizite nach oben können durch "Sahnehäubchen" variabler Vergütungen ausgeglichen werden. Geld steckt allerdings gleichermaßen in angemessener Überstundenvergütung oder Urlaub(sausgleich) bzw. Fortbildungszusagen etc.. 

Alldies kann durch außertarifliche Zusatzvereinbarungen auch bei tariflich Angestellten gesichert werden. Aussicht auf Erfolg können solche Vorschläge insbesondere dann haben, wenn auch eine persönlich-fachliche Besonderheit gegenüber den übrigen Tarifangestellten des Krankenhauses zugrundeliegt. Eine anfänglich sachgerechte Vertragsgestaltung kann nachhaltige Zufriedenheit auf beiden Seiten schaffen, die Chancen für eine stabile Zusammenarbeit erhöht. 

Der optimale Zeitpunkt ist für Krankenhausträger auch gewohnt VOR Beginn des Arbeitsverhältnisses, sich von schlechten Anfangskonditionen "hochverhandeln" ist in den wenigsten Fällen erfolgreich bzw. nachhaltig. 

Hier im Magazin "pratischerArzt" zusätzlich Tips für den "Teppichhandel": Gehaltsverhandlungen für Ärzte - 10 Tips

Foto(s): Dr. Osmialowski

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