Gekündigter Bausparvertrag: Bausparkassen geben nur auf anwaltlichen Druck nach

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Viele Bausparer gehen bereits anwaltlich gegen die rechtswidrigen Kündigungen ihrer Bausparverträge vor. Erste Klageverfahren gegen die BHW Bausparkasse AG und andere Bausparkassen laufen schon. In den nächsten Monaten ist mit einer Klagewelle gegen die betroffenen Bausparkassen zu rechnen, da Zehntausenden Kunden die Bausparverträge vorzeitig gekündigt wurden.

Gleichzeitig verhält sich die große Mehrheit der geschädigten Kunden noch abwartend. Diese Bausparer hoffen darauf, dass durch die Klagen der anderen Kunden Grundsatzurteile erstritten werden, die auch ihnen zu Gute kommen. Sie erwarten, dass die Bausparkassen die Kündigungen gegenüber allen Kunden zurücknehmen, wenn die Gerichte den klagenden Bausparern Recht geben.

Diese Hoffnungen sind aus vielen Gründen falsch und spielen den Bausparkassen in die Karten. Denn die Bausparkassen haben bei den massenhaften Kündigungen darauf spekuliert, dass nur ein Bruchteil der Kunden sich zur Wehr setzen wird und die Mehrheit sie schweigend hinnimmt. Diese Mehrheit wird auch von den Klagen einer Minderheit nicht profitieren.

Erstens wird es lange dauern, bis erste Grundsatzentscheidungen der Oberlandesgerichte oder gar des Bundesgerichtshofs vorliegen. Bis dahin sind überall dort, wo die Kunden sich nicht gewehrt haben, die Kündigungen abgewickelt und weitgehend vollendete Tatsachen geschaffen. Das im Nachhinein zu ändern wird sehr schwer und könnte auch an einer Verjährung scheitern.

Zweitens werden die Bausparkassen negative Urteile verhindern, indem sie sich mit den klagenden Kunden noch vor einer Urteilsverkündung einigen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass einzelne Bausparkassen eine Einigung mit den Kunden schon vor einer Klage anstreben. Bisher sind entsprechende Angebote aber nur dort bekannt, wo die Bausparer mit einem Rechtsanwalt gegen die Kündigungen vorgegangen sind.

Im Ergebnis sollten Bausparer, deren Verträge gegen ihren Willen gekündigt wurden, unbedingt anwaltlich beraten lassen und nicht auf eine Gleichbehandlung durch die Bausparkassen hoffen. Nur wer für sein Recht kämpft, wird etwas erreichen. Unterstützt wird ein Vorgehen gegen die Bausparkassen dabei in der Regel von Rechtsschutzversicherungen.

Aktuelle Informationen zu rechtswidrig gekündigten Bausparverträgen und den laufenden Klageverfahren werden regelmäßig von Witt Rechtsanwälte veröffentlicht, die bundesweit gegen die betroffenen Bausparkassen vorgehen:

www.witt-rechtsanwaelte.de

Witt Rechtsanwälte

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