Geld zurück beim Online-Coaching

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Geld zurück beim Online-Coaching

Gerade in der aktuellen Corona-Zeit boomen Angebote diverser Anbieter im Bereich des Online-Coachings. Es werden Business-Coachings, Online-Workshops, diverse Trainings, Seminare und anderweitige Webinare angeboten. Dabei kommt es häufig vor, dass Interessenten vorschnell Verträge abschließen und Zahlungen leisten. Ist der Kunde schließlich unzufrieden mit der gebuchten Leistung oder hat sich umentschieden, möchte er möglichst schnell sein Geld zurück.

Widerrufsrecht

Nicht selten berufen sich die entsprechenden Anbieter im Falle eines Widerrufs darauf, dass der Kunde Unternehmer sei und diesem daher im B2B-Bereich ein Widerrufsrecht nicht zustehe. Diese Behauptung des Anbieters kann häufig falsch sein.

Zum einen sind manche Kunden Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und damit natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbraucher können grundsätzlich einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312c BGB innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei fehlerhafter oder fehlender Belehrung gibt es sogar zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss noch das Geld zurück, vgl. § 356 BGB. Eine fehlerhafte Belehrung liegt auch dann vor, wenn der Kunde beim Vertragsschluss unzulässigerweise den Verzicht auf sein Widerrufsrecht erklären soll. Ein solcher Verzicht ist nur in Ausnahmefällen zulässig, worunter die Leistungserbringung beim Online-Coaching in der Regel nicht fällt.

Aber auch bei einer scheinbaren Unternehmereigenschaft i.S.v. § 14 BGB bestehen je nach Fallkonstellation gute Erfolgsaussichten. So hat das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 14.09.2020 (Az. 11 O 2135/19) bestätigt, dass Rechtsgeschäfte zur Vorbereitung einer Existenzgründung nicht dem unternehmerischen, sondern dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Dies trifft auf eine Vielzahl der Kunden von Online-Coachings zu, denen im Vorfeld der Buchung zwar der Aufbau eines erfolgreichen Business versprochen wurde, die jedoch noch nicht unternehmerisch tätig sind.

Weitere Möglichkeiten

Auch falls Sie zweifelsfrei Unternehmer sind: Neben einem Widerruf des Vertrags bestehen weitere Möglichkeiten z.B. durch Anfechtung oder Kündigung, um Ihr Geld vom Anbieter zurückzuerhalten. So sind nicht selten Angebote sittenwidrig oder nicht AGB-Recht konform. Häufig werden falsche Versprechungen gemacht und vollkommen überhöhte Preise verlangt.

Ihre Chancen stehen gut

Sie wollen Ihr Geld zurück oder sehen sich Forderungen des Anbieters ausgesetzt? Nach unserer Erfahrung können Ihre Chancen gut stehen.

Eine individuelle anwaltliche Betrachtung Ihres Falles ist sicherlich sinnvoll. Kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular unten für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation.

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