Geld zurück für Darlehensnehmer und Kreditnehmer BGH stärkt Rechte des Bankkunden!

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(Augsburg- Karlsruhe) Geld zurück für die Kreditnehmer: Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung vom 7.06.2011 den Verbrauchern geholfen:

Die Bezahlung einer Gebühr für die Führung eines Darlehenskonto kann nicht extra von der Bank neben Zins- und Tilgungsleistungen sowie Bearbeitungsgebühr vom Darlehensnehmer verlangt werden.

Entsprechende Klauseln in den Bank- AGB sind unzulässig.

Insbesondere Darlehensnehmer mit mehreren Darlehen sollten dieser Entscheidung nach Ansicht von RA Martin J. Haas Beachtung schenken. Die berechneten Beträge sind zurückzuerstatten. Da ggf. das ganze Darlehenskonto falsch abgerechnet wurde, auch was Zinsen betrifft, ist fraglich, ob nicht eine komplette Neuabrechnung des Darlehenskonto gefordert werden kann.

Da teilweise monatliche Gebühren zwischen 2, 50 € bzw. 12,00 € jährlich berechnet wurden, können sich über die Jahre hinweg stattliche Rückforderungsansprüche zu Gunsten des Darlehnsnehmer ergeben. Verständnisprobleme? Rufen Sie einen versierten Anwalt an. Der erklärt und regelt alles. Im Übrigen gilt wie stets: Wer nichts tut bekommt auch nichts.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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