Geld zurück vom Online Casino - LG Heidelberg: "Bwin" muss alle Verluste eines Spielers erstatten

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Heidelberg mit Urteil vom 08.12.2022 entschieden, dass der bekannte Online-Glücksspiel Anbieter "Bwin" bzw. dessen seinerzeitige Betreibergesellschaft aus Gibraltar einem Spieler alle Verluste erstatten muss, welche dieser im Online-Casino des Anbieters verloren hatte. 

In den Jahren 2014 bis 2019 verlor ein Spieler aus Baden-Württemberg auf der Internetseite "Bwin" beim BlackJack, Roulette und bei Sportwetten insgesamt saldierte Beträge in Höhe von 21.431,39 €.  

Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar. Dem stünde auch nicht die Tatsache entgegen, dass die seinerzeitige Betreibergesellschaft von Bwin ihren Sitz in Gibraltar und damit ausserhalb der EU hatte.

Des Weiteren ist das Gericht der Auffassung, dass der Spieler seine Spieleinsätze bei Bwin ohne rechtlichen Grund getätigt habe, da die Spielverträge aufgrund des Nichtvorliegens einer erforderlichen nationalen Lizenz unwirksam seien. Ob der Anbieter seinerzeit über eine ausländische Erlaubnis zum Betrieb seiner Online-Glücksspiel-Dienste verfügte, spiele keine Rolle. Eine aktive behördliche Duldung dieses Online-Glücksspielangebots, die Vertrauensschutz vermitteln und unter Umständen neben ihren verwaltungs- und strafrechtlichen Wirkungen auch zivilrechtliche Bedeutung haben könnte, sei nicht ersichtlich.

Dieses Verbot sei auch mit Europarecht vereinbar. 

Der Rückforderungsanspruch des Spielers sei auch nicht gesetzlich ausgeschlossen.

Zum einen habe der verklagte Online-Glücksspiel-Anbieter dem Spieler schon keine positive Kenntnis von der Illegalität des streitgegenständlichen Online-Glücksspiel-Angebots nachweisen können. Zum anderen ergebe sich auch nicht, dass der Spieler sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe.

Wörtlich heißt es hierzu u. a.:

"Es ist von einem Verbraucher nicht ohne weiteres zu erwarten, dass er die Rechtslage in Hinblick auf Online-Glücksspiel kennt, zumal die Beklagte selbst in ihrer Klageerwiderung vorträgt, ihr Angebot sei nicht illegal und insbesondere von den zuständigen Behörden geduldet gewesen. Wenn selbst die Beklagte von der Legalität des Angebots ausgeht, muss der Kläger als Verbraucher erst recht nicht wissen, dass die Teilnahme an dem von der Beklagten veranstalteten Glücksspiel illegal ist. (...). Davon, dass es allgemein bekannt war, dass Online-Glücksspiel in allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein generell verboten und nicht genehmigungsfähig war, kann im streitgegenständlichen Zeitraum nicht ausgegangen werden. Das Unterlassen einer Internetrecherche vor dem Nutzen einer den Eindruck der Legalität vermittelnden Websites begründet noch kein leichtfertiges Verschließen vor der Illegalität des Glücksspiels. "

Der klägerische Anspruch sei schließlich auch nicht verjährt.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog

Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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