Geld zurück von Online-Casino: Wieder vollständige Rückzahlung aller Verluste durch Gerichtsurteil!

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Aufgrund einer fehlenden Lizenz muss eine Anbieterin von Online-Glücksspiel rund 23.700 Euro zurückerstatten. Das hat das Landgericht Kiel entschieden.


Die Luft für Anbieterinnen von Online-Glücksspiel wird immer enger. Mit Urteil vom 16. Mai 2023 hat sich auch das Landgericht Kiel der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung angeschlossen und im Online-Casino-Skandal auf Rückzahlung aller Verluste für einen geschädigten Spieler entschieden. Dieser erhält eine Gesamtsumme von 23.700 Euro zurück. Der Hintergrund: Ohne eine gültige Lizenz sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. Das gilt auch in Schleswig-Holstein.


„Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen. Es liegen bei Online-Casino-Angeboten haufenweise Verstöße gegen § 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag vor. Dieser besagt, dass bis 30. Juni 2021 öffentliche Glücksspiele nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde angeboten werden. Das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen ohne eine solche Genehmigung war nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten. Nur verfügte keine Anbieterin von Online-Glücksspiel über eine solche Lizenz, weshalb die Gerichte eben auf Seiten der Verbraucher stehen und die zumeist ausländischen Betreibergesellschaften zur Rückzahlung aller Verluste verurteilen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


So lag die Sache auch vor dem Landgericht Kiel. Weil die Betreiberin weder vor noch ab dem 1. Juli 2021 eine Lizenz nach den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags nachweisen konnte, müsse sie die Verluste auszahlen. Das basiert vor allem auf den Bestimmten aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“


„Gleichzeitig hat das Landgericht Kiel herausgestellt, dass der Glücksspielstaatsvertrag darauf abzielt, Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Wenn Anbieterinnen von Online-Glücksspiel trotz ihrer Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen die Verluste einbehalten dürften, würde dies dem wesentlichen Schutzzweck entgegenstehen. Die Chancen, seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten, sind also nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland“, betont Glückspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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