Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Unterlassen

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A. Einleitung

Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer wichtigen Frage im Strafrecht beschäftigt: Kann jemand für Körperverletzung verantwortlich gemacht werden, wenn er oder sie nichts tut, um sie zu verhindern? Zwei verschiedene Abteilungen des Gerichts haben unterschiedliche Antworten gegeben. Die eine sagt "Nein, man kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn man nichts tut." Die andere sagt "Ja, man kann verantwortlich gemacht werden."

B. Die Entscheidungen im Detail

Zwei Abteilungen des Bundesgerichtshofs haben Urteile in ähnlichen Fällen gefällt. In beiden Fällen ging es um gefährliche Körperverletzung. Der 2. Strafsenat hat das Urteil des Landgerichts bestätigt und den Angeklagten zu 2,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Der 6. Strafsenat hat ebenfalls das Urteil des Landgerichts bestätigt und den Angeklagten zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt.

C. Die Rechtslage

Das deutsche Strafgesetzbuch sagt, dass jemand, der eine andere Person durch Gift oder andere schädliche Stoffe verletzt, mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Es gibt auch eine Regel, die besagt, dass man nur dann für etwas bestraft werden kann, wenn man es hätte verhindern können und dafür auch verantwortlich war.

D. Die Argumentation der Senatsentscheidungen

Die beiden Abteilungen des Bundesgerichtshofs haben unterschiedliche Meinungen. Der 2. Strafsenat sagt, dass man nicht für Körperverletzung bestraft werden kann, wenn man nichts tut, um sie zu verhindern. Sie glauben, dass es keine Pflicht gibt, einzugreifen. Der 6. Strafsenat ist anderer Meinung. Sie denken, dass man sehr wohl bestraft werden kann, wenn man nichts tut, um eine Körperverletzung zu verhindern. Sie beziehen sich dabei auf eine Regel im Strafgesetzbuch, die das Nichtstun in bestimmten Fällen als strafbar erklärt.

E. Kritische Betrachtung

Die unterschiedlichen Meinungen der beiden Abteilungen des Bundesgerichtshofs sind problematisch. Sie sorgen für Unsicherheit im Rechtssystem, weil niemand genau weiß, welche Regel in Zukunft gelten wird. Das macht die Rechtslage unklar und unsicher.

F. Mögliche Auswirkungen

Die unterschiedlichen Entscheidungen könnten große Folgen für Fälle von Körperverletzung haben. Vor allem die Meinung des 6. Strafsenats könnte dazu führen, dass mehr Menschen bestraft werden, weil sie nichts getan haben, um eine Verletzung zu verhindern.

G. Schlussfolgerung und Ausblick

Wir müssen abwarten, welche der beiden Meinungen sich durchsetzen wird. Es wäre gut, wenn eine höhere Instanz oder der Gesetzgeber Klarheit schaffen würde, damit die Rechtslage eindeutig ist.

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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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