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Generalvollmacht - Brauche ich eine Generalvollmacht?

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Klare Antwort: Ja!

Warum?

Mit einer Generalvollmacht wird sichergestellt, dass im Fall der Fälle gehandelt werden kann. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland erlauben es nämlich nicht, dass der Ehepartner, der Lebensgefährte, der Freund, der Lebenspartner, die Eltern oder sonst jemand für einen anderen uneingeschränkt handeln kann. Das ist dann besonders problematisch, wenn man selbst nicht oder nicht mehr handeln kann.

Was können das für Situationen sein? 

Zum Beispiel vorübergehend nach einem Unfall, während eines Komas oder dauerhaft bei Demenz oder anderen Situationen in denen man außer Gefecht gesetzt ist. Das kann sogar schon sein, wenn man sich im Urlaub oder im Krankenhaus befindet und zu Hause etwas Dringendes erledigt werden muss. Besonders wichtig ist es, dass jeder Unternehmer eine Generalvollmacht hat, die sicherstellt, dass im Unternehmen weiterhin Entscheidungen getroffen werden können.

Was genau ist eine Generalvollmacht?

Mit einer Generalvollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, den Vollmachtgeber in allen Belangen umfassend und uneingeschränkt zu vertreten. Sie umfasst sämtliche Angelegenheiten, ausgenommen sind nur solche, die höchstpersönlich sind, z. B. zu heiraten.

Eine Generalvollmacht ist für jeden Erwachsenen geeignet. Und in der Regel auch sinnvoll. Nur mit einer Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson die Geschäfte erledigen, die der Bevollmächtigte selbst nicht erledigen kann. 

Auf was muss man achten? 

Auf den richtigen Inhalt und die richtige Form.

Welche Form ist sinnvoll? Eine Generalvollmacht kann schriftlich erteilt werden. Empfehlenswert ist aber die Generalvollmacht vom Notar. So ist gewährleistet, dass sie den richtigen Inhalt hat. Dass sie wirksam und widerspruchsfrei ist. Zudem stellt die Generalvollmacht vom Notar sicher, dass in jeder Situation gehandelt werden. Selbst geschriebene Vollmachten reichen für bestimmte Geschäfte nicht aus, z. B. den Hausverkauf oder bestimmte andere formbedürftige Geschäfte. Oftmals werden einfache Vollmachten, z. B. von Banken, nicht akzeptiert. Muster aus dem Internet oder anderen Quellen sind deshalb nicht ohne Weiteres zu empfehlen.

Notar Roland Horsten, Wetzlar


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