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Vorsorgen für den Fall der Fälle: Patientenverfügung

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Eine Patientenverfügung ist ein Schriftstück, in dem festgelegt wird, wie bestimmte gesundheitliche Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn die betreffende Person nicht - mehr - selbst entscheiden kann. Es kann festgelegt werden, ob bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen, Operationen oder sonstige ärztliche Eingriffe erlaubt oder untersagt werden. In ihr werden also die Wünsche und Anordnungen einer Person für den Fall festgelegt, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kann, z. B. bei Bewusstlosigkeit auf dem Wege zum Tod.


Was sind das für Situationen?


Das kann die vorübergehende Bewusstlosigkeit z. B. nach einem Unfall oder Schlaganfall sein. Das kann aber auch bei schwerer Krankheit wie einer Demenz oder Koma der Fall sein.


Die Patientenverfügung enthält die Wünsche und Vorstellungen für die medizinische Behandlung in solchen Situationen und z. B. auch die Vorstellungen zur Organspende oder religiösen Betreuung. Es kann festgelegt werden, in welchen Situationen Geräte abgestellt werden sollen oder keine künstliche Ernährung zugelassen wird.


In der Patientenverfügung wird ein Bevollmächtigter benannt, dessen Aufgabe es ist, dem aufgeschriebenen Willen des Patienten Geltung zu verschaffen und diesen durchzusetzen, z. B. gegenüber Ärzten. Damit kann sichergestellt werden, dass zu einem bestimmtem Zeitpunkt Behandlungen abgebrochen oder nur nach dem Willen des Patienten durchgeführt werden.


Anders als von vielen gedacht, darf der Ehepartner solche Entscheidungen ohne eine Patientenverfügung nicht umfassend treffen. Das seit Anfang 2023 eingeführte sogenannte Notvertretungsrecht eines Ehegatten regelt diese Situationen nur unzureichend. Es ist zudem nur auf sechs Monate beschränkt.


Die Patientenverfügung entlastet die Angehörigen bei schwierigen Fragen und Entscheidungen. Wichtige Angelegenheiten werden rechtzeitig geregelt. Sie sichert ab, dass im Verlaufe einer schweren Krankheit Lebensqualität wichtiger als die Verlängerung des Lebens ist.


Eine vernünftige Patientenverfügung enthält konkrete Angaben zu den Krankheitszuständen und dem konkreten Willen des Patienten. Nur so ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte genau den Willen des Patienten umsetzt.


Die Patientenverfügung muss immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Ist das nicht der Fall, kann durch ein Gericht ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Dieser entscheidet dann, ohne die betroffene Person vorher gekannt zu haben.


Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?


Eine Patientenverfügung kann schriftlich oder notariell erstellt werden. Die notarielle Patientenverfügung gewährleistet, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen rechtlich sicher umgesetzt werden. Es ist auch sichergestellt, dass in der konkreten Situation keine Zweifel entstehen, ob die Patientenverfügung tatsächlich von dem Patienten verfasst wurde.


Formulare aus dem Internet oder dergleichen bergen die Gefahr, dass die konkreten Vorstellungen nicht korrekt umgesetzt werden und nicht der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.


Notar Roland Horsten, Wetzlar




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