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Vorsorgen für den Fall der Fälle: Testament

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Warum ist es wichtig, für den eigenen Tod mit den richtigen Dokumenten vorzusorgen? Ist das nicht vernünftig im Gesetz geregelt?


Das Problem:


Die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge sind so gestaltet sind, dass sie den üblichen Wünschen und Erwartungen nicht entsprechen. In vielen Fällen ist Streit vorprogrammiert: So sieht das Gesetz zum Beispiel vor, dass bei Ehepaaren mit Kindern eine Erbengemeinschaft gebildet wird, und zwar bestehend aus dem Ehegatten und den Kindern. Diese können nach dem Tod nur gemeinsam handeln. Sind die erbenden Kinder noch minderjährig, dann kann der überlebende Ehegatte z. B. keine Entscheidung über die gemeinsame Immobilie ohne das Familiengericht treffen. In solchen Situationen kann es sogar soweit kommen, dass der Ex-Partner über das Erbe mitbestimmen kann, wenn die Kinder noch minderjährig sind.


Die Erbfolge ist aber auch bei volljährigen Kindern dann ganz besonders problematisch, wenn sich die Familie nicht gut versteht, zu einem Kind seit Jahren kein Kontakt besteht oder, wenn die Kinder nicht vom überlebenden Ehepartner abstammen (Patchwork). Meistens überhaupt nicht gewollt ist die Erbfolge bei Ehepaaren ohne Kinder: in diesem Fall sieht das Gesetz eine Erbengemeinschaft zwischen dem Überlebenden und seinen Schwiegereltern vor. Das geht oft nicht gut.


Deshalb ist es gut, sich mit den richtigen Dokumenten abzusichern.


Die Lösung:


Durch ein kluges Testament oder einen Erbvertrag kann sichergestellt werden, dass nach dem Tod alles geregelt ist. Und dass das Erbe da ankommt, wo es hin soll und das hart erarbeitete Vermögen nicht für Anwälte und Gerichte drauf geht. Der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag ist, dass ein Testament einseitig erstellt wird. Am Erbvertrag sind immer mindestens zwei Personen beteiligt sind.


Wie erstelle ich ein Testament?


Ein Testament kann durch zwei Arten erstellt werden: entweder vollständig mit der Hand geschrieben oder beim Notar. Beide sind wirksam.


Der Vorteil des Testaments vom Notar ist, dass der letzte Wille formal richtig und eindeutig ausgedrückt wird. Und die Formulierungen unmissverständlich sind. Das ist bei handschriftlichen Testamenten nicht immer der Fall. Nicht jeder kennt die Fallstricke juristisch ähnlich klingender Formulierungen, die oft aber erhebliche unterschiedliche Auswirkungen haben. Oder wüssten Sie z. B. den Unterschied zwischen Alleinerben, Nacherben oder Schlusserben? Zudem ist bei einem notariellen Testament später - nach dem Tod - kein kostspieliger Erbschein mehr notwendig. Und das notarielle Testament kann nicht einfach verschwinden, weil es bei Gericht hinterlegt wird. Das spart im Fall der Fälle Kosten, Zeit, Streit und Nerven.


Was sollte in einem Testament stehen?


Das hängt natürlich in erster Linie von den eigenen Vorstellungen ab. Zu berücksichtigen ist aber immer auch die Familiensituation. Oft genügt bei Verheirateten mit Kindern eine einfache Gestaltung wie das sogenannte Berliner Testament. In diesem setzen sich die Eheleute gegenseitig als Erben ein und nach dem Tod des Überlebenden erben dann die Kinder. Solche Testamente sind weit verbreitet aber im Hinblick auf die Erbschaftsteuer oft überhaupt nicht clever.


Gibt es konkrete Vorstellungen oder ist die Familiensituation nicht ganz so klar, dann empfiehlt sich eine gute Beratung beim Spezialisten. Der Notar ermittelt die Vorstellungen und setzt diese dann rechtssicher um. So kann z. B. sichergestellt werden, dass nicht über Umwege der Ex-Partner oder der Staat an das eigene Geld kommen, sondern die Personen, die es erhalten sollen.


Notar Roland Horsten, Wetzlar


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