Genfer Vermögensverwaltung - Betrug! Bitte keinen Cent dahin überweisen! Anwaltsinfo!

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Über die Genfer Vermögensverwaltung hat unsere Kanzlei ja bereits in den vergangenen Tagen berichtet.

Die negativen Rückmeldungen zu der Firma häufen sich mittlerweile bei uns in der Kanzlei.

Meine dringliche Bitte an alle diejenigen von Ihnen, die im Begriff sind, dort Geld anzulegen: TUN SIE ES NICHT!

Sowohl bei den angebotenen Festgeld-Anlagen als auch bei dem angebotenen Erwerb von Klarna-Aktien werden Sie betrogen!

Alle Betrugsindizien liegen hier vor, wie bereits in früheren Artikeln beschrieben.

Und natürlich ist auch das Kontaktverhalten der dortigen Mitarbeiter einschlägig:

Die Anrufer von der Genfer Vermögensverwaltung, hier ein "Herr Dr. Rosenthal" oder auch ein "Herr Wellenstein", sind nur so lange freundlich und auskunftsbereit, solange sie etwas von Ihnen wollen.

Haben Sie das Geld überwiesen, spielen Sie im wahrsten Sinn keine Rolle mehr, denn die Täter haben ihr Geld.

Anleger sollten dabei nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Warum unser Hinweis?

Und sollten Sie bereits dorthin überwiesen haben: 

Nach Auffassung der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner sollten daher Anleger unbedingt umgehend handeln, da andernfalls höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder besteht.

In dem Zusammenhang könnten auch Ansprüche nicht nur gegen die Firma, sondern auch direkt gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die ihr Geld bei der Genfer Vermögensverwaltung angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.





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