Gericht stoppt Lieferung von F-35-Kampfjet-Teilen an Israel

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Am letzten Montag, den 12. Februar 2024, hat das Berufungsgericht in Den Haag, Niederlande, den niederländischen Staat angewiesen, sämtlichen Export und Transit von Teilen für F-35-Kampfflugzeuge mit endgültigem Bestimmungsort Israel innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung der Entscheidung einzustellen; die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Von der Entscheidung gibt es zur Zeit noch eine inoffizielle Übersetzung ins Englische sowie eine offizielle Zusammenfassung in englischer Sprache.

Die Niederlande betreiben in Woensdrecht ein zentrales Warenlager, von wo aus Teile für das F-35-Kampfflugzeug an eine Reihe von Ländern verschickt werden, unter ihnen auch Israel; die hierfür erforderliche Exportlizenz war im Jahr 2016 erteilt worden. Ein Antrag von Oxfam und zwei anderen privaten humanitären Organisationen auf den Exportstopp war von dem zuständigen regionalen Gericht in Den Haag abgewiesen worden.

Das Berufungsgericht begründet die Aufhebung der unterinstanzlichen Entscheidung und die Verfügung des Exportstopps damit, dass ein "klares Risiko" besteht, dass Israels F-35-Kampfflugzeuge für die Begehung von schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts benutzt werden. Israel trage den Konsequenzen seiner Angriffe für die Zivilbevölkerung nicht genügend Rechnung, die eine unverhältnismäßig große Zahl von zivilen Opfern gefordert hätten, einschließlich tausender Kinder. Die Niederlande seien Partei verschiedener internationaler Regelwerke, die ausdrücklich bestimmten, dass im Falle eines klaren Risikos schwerer Verletzungen des internationalen humanitären Völkerrechts die Verpflichtung besteht, den Export von militärischer Ausrüstung zu verhindern. 

Mit seiner Entscheidung, die Exportlizenz für die Lieferung von F-35-Teilen nach Israel nicht zu widerrufen, habe der zuständige Minister es versäumt, die internationalen Verpflichtungen der Niederlande zu erfüllen. Das Anliegen, gute Beziehungen mit den USA und Israel zu erhalten, könne nicht schwerer wiegen als dasjenige, die Verpflichtungen nach den Genfer Konventionen, dem internationalen Vertrag über den Waffenhandel sowie nach dem EUGS zu erfüllen.

Das niederländische Gericht stützt seine Entscheidung insbesondere auf Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c) des Regelwerkes Gemeinsamer Standpunkt betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern des Rates der EU vom 8. Dezember 2008 (englische Abkürzung: EUGS):

Hiernach müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Ausfuhrgenehmigung verweigern, "wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, verwendet werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen". 

Die Bewertung der militärischen Handlungen Israels in Gaza als potentielle Kriegsverbrechen durch das niederländische Gericht ist für deutsche und andere europäische Gerichte und Behörden deshalb von herausragender Bedeutung, weil diese sich einerseits im EUGS als EU-Mitglieder gemeinsam zur Einhaltung besonders hoher menschenrechtlicher Standards bei der Lieferung von Waffen und Militärtechnologie verpflichtet haben, andererseits aber neben den USA und einigen anderen "westlichen" Verbündeten auch gemeinsam Hauptlieferanten von Waffen an Israel sind, somit zu einer einheitlichen Vorgehensweise quasi gezwungen sind. Sollte der oberste Gerichtshof der Niederlande die Entscheidung des Haager Berufungsgerichts verbindlich bestätigen, würde es sehr schwer für deutsche Gerichte und Behörden, die weitere Ausfuhr von Waffen an Israel ohne weiteres zuzulassen.




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