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Jugendstrafe auf Bewährung wegen Internetbetrugs

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 14.03.17, Aktenzeichen 1026 Ls 428 Js 100 706/16 jug, eine 22-jährige Angeklagte wegen 28-fachen Betrugs und 3-facher Beleidigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall bot die Angeklagte in der Zeit von August bis Oktober 2015 auf einer Internetplattform für Bekleidung hochwertige Winterjacken der Firma „Woolrich“ zum Verkauf an. Daraufhin meldeten sich 27 Interessenten, mit denen sie jeweils einen Kaufvertrag über die angebotenen Jacken zu individuell ausgehandelten Preisen zwischen 200 € und 285 € schloss. In allen Fällen wurde Vorkasse vereinbart. Wie von der Angeklagte jedoch von Anfang an geplant, lieferte sich lediglich in vier Fällen eine geringwertige Jacke. In den übrigen anderen Fällen lieferte die Angeklagte keine Ware. Nach dem sich eine Käuferin an die Angeklagte wandte und sie auf ihr Verhalten hinwies, beleidigte sie diese in drei E-Mails unter anderem als kranke Gestalt, krankes Kind, Dieb, etc. 

Das Gericht bejahte das Vorliegen von schädlichen Neigungen, weshalb eine Jugendstrafe zu verhängen war. Die Taten zeugten nach Ansicht des Gerichts von einiger krimineller Energie. Jedoch konnte nach Auffassung des Gerichts die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte die Verurteilte eine feste Anstellung bei einer Kosmetikkette, bei der sie auch gut verdient. Während der Bewährungszeit von drei Jahren darf sie nur mit Zustimmung des Bewährungshelfers Schulden machen. Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte zudem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. 

Das Urteil ist rechtskräftig.


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